Das Nachlassgericht wird aktiv, sobald ein Todesfall bekannt wird und ein Testament vorliegt oder die gesetzliche Erbfolge greift. Üblicherweise nimmt es daraufhin Kontakt mit den betreffenden Personen auf.

  • Die Erbberechtigten.
  • Eventuell den Notar.
  • Gegebenenfalls das Finanzamt (bei notariellen Verfügungen).