Das Nachlassgericht wird aktiv, sobald ein Todesfall bekannt wird und ein Testament vorliegt oder die gesetzliche Erbfolge greift. Üblicherweise nimmt es daraufhin Kontakt mit den betreffenden Personen auf.
- Die Erbberechtigten.
- Eventuell den Notar.
- Gegebenenfalls das Finanzamt (bei notariellen Verfügungen).