Die Finanzbehörde zieht den Verkehrswert heran. Dieser wird wie folgt bestimmt durch:

  • Vergleichswertmethode (insbesondere für Eigentumswohnungen).
  • Ertragswertmethode (relevant bei Mietobjekten).
  • Sachwertmethode (primär für Einfamilienhäuser).

Ein privater Sachverständiger kann den Immobilienwert gegebenenfalls berichtigen.