Die Finanzbehörde zieht den Verkehrswert heran. Dieser wird wie folgt bestimmt durch:
- Vergleichswertmethode (insbesondere für Eigentumswohnungen).
- Ertragswertmethode (relevant bei Mietobjekten).
- Sachwertmethode (primär für Einfamilienhäuser).
Ein privater Sachverständiger kann den Immobilienwert gegebenenfalls berichtigen.