Ja, grundsätzlich unterliegt ein geerbtes Objekt der Erbschaftsteuer. Ob tatsächlich eine Steuerlast entsteht, hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab:
- dem Grad der Verwandtschaft zwischen Erblasser und Erbe,
- der Höhe der persönlichen Freibeträge,
- dem aktuellen Verkehrswert der betreffenden Immobilie.