Ja, grundsätzlich unterliegt ein geerbtes Objekt der Erbschaftsteuer. Ob tatsächlich eine Steuerlast entsteht, hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab:

  • dem Grad der Verwandtschaft zwischen Erblasser und Erbe,
  • der Höhe der persönlichen Freibeträge,
  • dem aktuellen Verkehrswert der betreffenden Immobilie.