Ja, es werden die üblichen anerkannten Verfahren genutzt:
– Vergleichswertverfahren: v. a. für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser mit gut vergleichbaren Verkäufen
– Ertragswertverfahren: für vermietete Immobilien (z. B. Mehrfamilienhäuser), basierend auf Mieteinnahmen und Bewirtschaftungskosten
– Sachwertverfahren: für besondere/individuelle Objekte oder wenn Vergleichsdaten fehlen (z. B. sehr spezielle Einfamilienhäuser)