Bieterverfahren
Das Bieterverfahren wird bei Immobilienverkäufern immer mehr genutzt. Hier erhalten Sie Informationen über die andere Art, eine Immobilie zu verkaufen.
Beim Bieterverfahren wird der Preis nicht vom Verkäufer der Immobilie festgelegt, sondern vom Käufer.
- Der Verkäufer ist bei einem Bieterverfahren nicht zur Annahme eines Gebots verpflichtet.
- Die abgegebenen Gebote sind auch für den Kaufinteressenten unverbindlich.
- Rechte und Pflichten entstehen, wie bei einem normalen Immobilienverkauf, erst durch Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages.
- Beide Parteien behalten beim Bieterverfahren völlige Entscheidungsfreiheit.
Der Ablauf des Bieterverfahrens kann individuell gestaltet werden.
- Auswahl eines fachkundigen Immobilienmaklers. Vorhandene Kunden können vom Immobilienmakler schon auf das bevorstehende Bieterverfahren angesprochen und vorgemerkt werden.
- Erstbesichtigung der Immobilie und Erstellung hochwertiger Exposés mit Fotos und Grundrissplänen. Der Immobilienmakler stellt alle, für den Verkauf benötigten Unterlagen, wie z.B. Bauzeichnungen, Flurkarte, Anliegerbescheinigung etc., zusammen. Die Vorlaufzeit dafür beträgt ein bis zwei Wochen.
Jetzt beginnt die öffentliche Präsentation der Immobilie.
- Der Immobilienmakler startet mit dem Vertrieb und präsentiert die Immobilie in der einschlägigen Presse, auf seiner Homepage, in den Internetportalen usw.
- Die Immobilie kann mit einem Mindestgebot, aber auch ohne Angabe eines Kaufpreises angeboten werden.
- In den Anzeigen wird bereits ein fester Besichtigungstermin genannt.
In allen öffentlichen Anzeigen, Internet etc. muss darauf hingewiesen werden, dass die Immobilie durch ein Bieterverfahren verläuft wird. Ebenfalls muss der Hinweis „Eigentümerzustimmung vorbehalten“ aufgenommen werden.
Die Besichtigungstermine werden selbstverständlich vom Immobilienmakler durchgeführt.
- Alle Kaufinteressenten werden zu einem gemeinsamen Besichtigungstermin eingeladen, z.B. von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Den klassischen Einzeltermin gibt es im Bieterverfahren nicht.
- Wie auch bei jedem Einzeltermin kann der Interessent sich die Immobilie in Ruhe anschauen, Fragen an den Makler stellen und sich Überlegungen über sein Kaufpreisangebot machen.
- Selbstverständlich hat jeder Interessent die Möglichkeit, durch einen Fachmann (Architekt, Handwerker etc.) beim Besichtigungstermin begleitet zu werden.
- Die potenziellen Käufer erhalten auch einen Eindruck von der Anzahl der Interessenten. Viele Interessenten verstärken die Kaufbereitschaft und führen zu einem marktgerechten Gebot.
- Nach den Besichtigungsterminen beginnt die Bieterfrist. Während dieser Zeit können potenzielle Käufer ihr Gebot abgeben.
- Die Bieterfrist läuft in Regel zwei bis drei Wochen.
- Jeder Interessent kann in dieser Zeit nur ein einziges Gebot abgeben. Derjenige, der ernsthaftes Kaufinteresse hat, wird meistens am Ende der Bieterfrist ein marktgerechtes Kaufangebot abgeben.
- In einem dynamischen Bieterverfahren können die einzelnen Gebote im Laufe der Zeit noch verändert werden. Sobald dem Verkäufer ein Gebot zusagt, werden abschließende Verkaufsverhandlungen durch beide Parteien geführt.
Nach Ablauf der Bieterfrist entscheidet der Verkäufer, ob und welches Angebot er annimmt.
- Wichtig ist, dass der Verkäufer auf kein Angebot eingehen muss. Liegen alle Angebote unter seinen Vorstellungen, kann er sämtliche Gebote ablehnen und einen zweiten Besichtigungstermin planen.
- Hat er sich für ein Angebot entschieden, können weitere Punkte mit diesem Kaufinteressenten (Übergabetermin, Kaufvertrag etc.) geplant werden.
- Die Vertriebszeit kann durch ein Bieterverfahren wesentlich verkürzt werden.
- Das Bieterverfahren zeigt durch die Angebote der Interessenten den maximal erzielbaren Kaufpreis der Immobilie. Hier kann der Verkäufer das Bieterverfahren nutzen, um einen marktgerechten Kaufpreis ausfindig zu machen. Eine Verkaufsverpflichtung besteht nicht.
- Bei großer Nachfrage werden häufig höhere Preise als bei einer Vermarktung mit einem Festpreis erzielt.
- Schwierige und zeitaufwändige Preisverhandlungen bleiben dem Verkäufer erspart.
- Bei dem „normalen“ Vertriebsweg kann auf jeden einzelnen Interessenten individueller eingegangen werden.
- Da nur ein Besichtigungstermin angeboten wird, ist es ungewiss wie viele Interessenten wirklich erscheinen.
- Interessenten befürchten, dass sie sich von anderen Geboten mitreißen lassen und geben so höherer Angebote ab als geplant.
- Ein Bieterverfahren ist für Immobilien geeignet, die sich in einer guten Lage befinden und oft renovierungsbedürftig sind. Die Nachfrage nach solchen Immobilien ist in der Regel zwar sehr hoch, allerdings weichen die Kaufpreisvorstellungen der Kunden oft vom reellen Marktpreis ab, wenn die Immobilien auf dem „normalen“ Vertriebsweg angeboten werden.
- Bieterverfahren eignen sich oft für Verkäufer die schnelle Liquidität benötigen, z. B. im Erbfall oder wenn ein Kreditinstitut auf eine schnelle Rückzahlung des Darlehens drängt.

Karsten Jorewitz
Immobilienexperte aus Bielefeld
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